Volleyball
Plausch Volleyball Balzers
Mario Tellenbach
Lowal 26
Li-9496 Balzers
[email protected]
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Der Trainingsbetrieb ist nur unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten und den Rahmenvorgaben der Regierung zulässig.

 

ZieIsetzung 

Ziel ist es, die Wiederaufnahme der Trainings- und Bewegungsaktivitäten im Volleyball unter Einhaltung der gesundheitlichen und epidemiologischen Vorgaben

Massnahmen zur Zielerreichung 

1. Obligatorische Anmeldung

Für eine allfällige Nachverfolgung ist die Anmeldung zum Training unabdingbar

2. Symptomfrei zum Training

Es kommen nur absolut symptomfreie Spielende und solche die keinen Kontakt zu Personen mit entsprechenden Symptomen in den letzten 14 Tagen hatten zum Training. Die Covid-19 Verantwortliche ist umgehend über Covid-19 Krankheitssymptome zu orientieren.

3. Zertifikatspflicht

Die Teilnehmenden müssen im Besitz eines 2G (genesen,geimpft) Zertifikats sein

4. Sars-CoV-2 gerechtes Trainingsverhalten (Hygieneregeln)

a) Beim Betreten des und Aufenthalt im Gebäude bis zum Beginn des Trainings (Einlaufen) besteht Maskentragpflicht.

b) Händedesinfektion oder –waschen vor, während (nach Bedarf) und nach dem Training

c) Mobile Geräte (Sprungkasten, Matten, Barren usw.) werden nach jeder Benützung desinfiziert.

d) Die 2-Meter-Abstandregel muss wenn immer möglich z.B. beim Eingangsbereich, Pausen etc. und während dem Training eingehalten werden.

e) Körperkontakte, wie zum Beispiel Zweikämpfe, sind im Volleyball nicht gegeben; auf die traditionellen Hand-Shakes, High-Fives und Teamgruppierungen auf dem Feld oder Trainingsübungen mit Körperkontakt wird verzichtet.

Verantwortlichkeit 

Die Verantwortung für die konsequente Umsetzung liegt beim PVB Balzers. Eine Haftung bei einer allfälligen Ansteckung wird vom Verein nicht übernommen

In der Person von Mario Tellenbach ( ) stellt der Verein die Covid-19-Verantwortliche

Innerhalb der Trainingsgruppen sorgt die trainingsverantwortliche Person für die Einhaltung der Vorgaben und Regeln.

Der PVB Balzers zähIt auf die SoIidarität und SeIbstverantwortung aIIer.

Kommunikation / Sicherstellung

Mit der Anmeldung zum Training bestätigen die Teilnehmenden, dass sie das Schutzkonzept gelesen haben und es umsetzen.

Die Trainingsverantwortliche oder die Covid-19-Beauftragte stellt sicher, dass die Vorgaben auf der Anlage eingehalten werden.

Die Trainingsverantwortliche oder Covid-19-beauftragte Person führt die Anwesenheitsliste. Letztere archiviert sie mindesten 14 Tage zur Rückverfolgung von Kontakten.

Balzers

16.12.2021

PVB Vorstand

Einverstanden und weiter zur Anmeldung